Alle mit L-Gas versorgten Gebiete in Deutschland stellen in den nächsten Jahren auf das energiereichere H-Gas um. Zuständig sind dafür ausschließlich die jeweiligen Netzbetreiber. Die Kosten werden später deutschlandweit auf die Netzentgelte umgelegt. Ihnen entstehen keine Kosten.
L- zu H-Gas
Ganz entspannt von L- zu H-Gas
Die Umstellung auf einen Blick
Vier Schritte bis zur neuen Gassorte
01
Information
Der Netzbetreiber informiert ausführlich über die anstehenden Schritte der L-H-Gasumstellung.
02
Erhebung
Alle Verbrauchsgeräte werden erfasst, auf Anpassbarkeit geprüft und gekennzeichnet.
03
Umstellung
Im Zuge der Umstellung werden alle Gasgeräte, die bei der Erhebung erfasst wurden, an die neue Gassorte angepasst.
04
Kontrolle
Zur Qualitätskontrolle, ob die Erhebung und die Umstellung fachgerecht durchgeführt wurden.
Bis 2030 bundeseinheitlich dieselbe Erdgasqualität
Was ist H-Gas?
H-Gas (High Calorific Gas) hat einen höheren Methan- und somit Energiegehalt als L-Gas (Low Calorific Gas). Die Zusammensetzung variiert meistens: je höher der Methananteil am Erdgas, desto höher sind auch Energiegehalt und Brennwert.
Das weniger energiehaltige L-Gas erfüllt zwar denselben Zweck, jedoch muss für denselben Heizeffekt mehr L-Gas als H-Gas aufgewendet werden.
Warum wird umgestellt?
Je nach Fördergebiet gibt es zwei verschiedene Erdgas-Sorten: L-Gas (low, niedrigerer Brennwert) und H-Gas (high, höherer Brennwert). Alle deutschen Versorgungsgebiete müssen bis 2030 auf das höherwertige H-Gas umgestellt werden.
Dies dient der zukunftsfähigen Versorgungssicherheit. Es betrifft vorwiegend den Nordwesten, über 70 Prozent der deutschen Versorgungsgebiete beziehen bereits H-Gas.
Was das für Sie bedeutet
Um einwandfrei zu funktionieren, müssen die meisten Gasgeräte für die energiereichere Gasqualität technisch angepasst werden, in der Regel die Brennerdüse.
Erdgas-Autos sind nicht betroffen, sie passen sich automatisch an.
Das Erdgas wird durch die Umstellung nicht teurer. Abrechnungsrelevant sind die verbrauchten Kilowattstunden und nicht die gezählten Kubikmeter — die Kilowattstunden berechnen sich aus Kubikmeter mal Brennwert.
Schritt für Schritt
Die vier Phasen im Detail
Information
Zuständig für die Umstellung und die Information der Erdgasnutzer ist allein der Netzbetreiber und Energiedienstleister der Region: Auch dann, wenn Sie Ihr Erdgas bei einem anderen Anbieter kaufen. Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz.
Der Netzbetreiber informiert Sie rechtzeitig über den weiteren Ablauf.
Erhebung
Jedes Gasgerät wird durch beauftragte, zertifizierte Fachunternehmen auf Anpassbarkeit geprüft und mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Anhand des Aufklebers können Sie jederzeit erkennen, ob das Gasgerät erfasst worden ist.
Sofern bei der Erhebung allgemeine Mängel am Gasgerät festgestellt wurden, erhalten die Bewohner eine Mängelkarte. Die Beseitigung der Mängel durch ein Fachunternehmen ist Voraussetzung für die Anpassung auf H-Gas und muss dem Netzbetreiber zwingend angezeigt werden. Geschieht dies nicht, erfolgt keine technische Anpassung des Gasgerätes. Gegebenenfalls wird aus Sicherheitsgründen auch der Gasanschluss gesperrt.
Der Zeitpunkt der technischen Anpassung ist gerätetypabhängig und wurde bei der Geräteerhebung mit erfasst. Es lassen sich vier Gerätetypen unterscheiden: Geräte, die sich automatisch anpassen, Geräte, die angepasst werden, bevor H-Gas durchfließt, Geräte, die unmittelbar am Umstellungstag angepasst werden müssen, und Geräte, die bis zu sechs Wochen nach dem Umstellungszeitpunkt angepasst werden können. Der überwiegende Teil der Geräte wird allerdings erst kurze Zeit vor oder erst kurze Zeit nach dem Schalttermin umgestellt.
Geräte, die aus verschiedenen Gründen nicht anpassbar sind, müssen entweder stillgelegt oder ausgetauscht werden. Sowohl die Stilllegung als auch der Austausch ist durch ein Fachunternehmen anzuzeigen. Geschieht dies nicht, droht im schlimmsten Fall auch hier die Sperrung des Gasanschlusses.
Umstellung
Damit das energiereichere H-Gas sicher und effizient verbrannt wird, werden einige wenige Teile ausgetauscht beziehungsweise Anpassungen am Gerät vorgenommen. Die technische Anpassung nehmen die beauftragten Fachunternehmen vor.
Einige Wochen vor dem Anpassungstermin kommt das Fachunternehmen mit einem konkreten Terminvorschlag auf Sie zu. Es ist daher sehr wichtig, dass der vorgeschlagene Termin auch eingehalten wird.
Mit der Umstellung werden Sie gebeten, eine Selbstablesung des Gaszählers vorzunehmen, der dann in der Gasabrechnung berücksichtigt wird. Die turnusmäßige Ablesung zum Jahreswechsel bleibt davon unberührt.
Kontrolle
Bei jedem zehnten Gerät wird geprüft, ob alles fachgerecht durchgeführt wurde und einwandfrei funktioniert. Diese Qualitätskontrolle beginnt etwa vier Wochen nach Start der Anpassung und endet vier Wochen nach deren Abschluss.
Bereits die Erhebungsphase wird im Umfang von zehn Prozent begleitet. Falls Sie einer der ausgewählten Kunden sind, wird dieser Besuch rechtzeitig angekündigt.
Wir führen die Umstellung durch
Die Anpassung der Geräte übernehmen zertifizierte Fachunternehmen im Auftrag des Netzbetreibers. Wir sind eines davon und arbeiten für verschiedene Verteilnetzbetreiber.